Ärztegesellschaften
Gesellschaftsvertäge sollten aufgrund eines neues Gesetzes (MoPeG) im Laufe des Jahres 2024 zu folgenden Punkten überprüft werden:
- Firmierung liberalisiert - Phantasienamen zulässig
- Gewinnverteilung im Regelfall nach Beteiligungsverhältnissen
- Abfindungshöhe im Zweifel nach Schätzung
- Eintragung in neues Gesellschaftsregister möglich
- Vermögen der Gesellschaft - Abschaffung der Gesamthand der Gesellschafter
- Regelung von Kündigung, Anschlusskündigung, Liquidation