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Prof. Dr. Ute Walter

Willkommen in meiner Kanzlei!

Ich betreue meine Mandanten speziell im Medizinrecht in München und auf dem Gebiet des gesamten Gesundheitsrechts. Ich zähle als praktisch langjährig erfahrene, persönlich sehr gut vernetzte und wissenschaftlich ausgewiesene Fachanwältin für Medizinrecht zu den Kennern und Insidern der beratungsintensiven Branche des Gesundheitswesens – in Bayern wie deutschlandweit.

Zu meinen Mandanten gehören Ärzte, Kliniken und im Gesundheitssektor tätige Unternehmen. Diese Leistungserbringer verlassen sich gerne auf meine profunde Sachkenntnis, praxisnahen Analysen und individuell zugeschnittenen Beratungsstrategien, die ebenso rechtskonform wie zukunftsweisend sind.

Zur Vermeidung von Interessenkollisionen werde ich haftungs- und leistungsrechtlich nicht auf Patientenseite tätig.

Ich vertrete und berate:

Ärzte bei allen erforderlichen Vertragsgestaltungen, insbesondere für kleine wie große Praxis- bzw. MVZ-Gründungen, Praxiserwerb, Praxisabgaben.

Kliniken
zu allen rechtlichen Themen des operativen Geschäfts, insbesondere bei Schaffung neuer Strukturen aufgrund der Krankenhausreform, etwa bei Klinik-Kooperationen oder im sektorübergreifenden Kontext (mit ärztlichen Berufsausübungsgemeinschaften und/oder anlässlich MVZ-Erwerbs bzw. MVZ-Gründungen).

Unternehmen im Gesundheitssektor sowie Plattformbetreiber im Gesundheitswesen zu allen rechtlichen Herausforderungen wie Market Access, Reimbursement, E-Health & Telemedizin, Entwicklung und Distribution von Arzneimitten und Medizinprodukten, digitalen Gesundheitsanwendungen/Apps, Gesundheitsdatenschutz, einschließlich zugehöriger Compliance.