Forschung und Lehre
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Als außerplanmäßige Professorin der Juristischen Fakultät der Universität Regensburg betreut Frau Rechtsanwältin Dr. jur. habil. Ute Walter im Rahmen ihrer Lehrveranstaltungen Studierende in enger Anbindung an den dortigen Schwerpunkt Medizin- und Gesundheitsrecht. Sie wirkt dort auch als Prüferin innerhalb dieses Schwerpunktbereits. Die aktuellen Seminare für Studierende können dem Vorlesungsverzeichnis entnommen werden.
Frau Prof. Walter gehört dem Autorenteam des Beck’schen Online-Großkommentars zum BGB an, für den sie den – durch das Patientenrechtsgesetz neu ins Gesetz gekommenen - Behandlungsvertrag (§§ 630 a ff.BGB) kommentiert hat. In der von Prof. Spickhoff 2010 herausgegebenen 1. Auflage des Medizinrechts-Kommentars hat sie das ApoG, die ApoBetrO, die Ärzte-ZV, die §§ 95 bis 105 SGB V sowie das TPG systematisch dargestellt. Für den JURIS-Praxis-Report Medizinrecht verfasst Frau Prof. Walter regelmäßig Urteilsanmerkungen.