Forschung und Lehre
Als außerplanmäßige Professorin der Juristischen Fakultät der Universität Regensburg betreut Frau Rechtsanwältin Dr. jur. habil. Ute Walter im Rahmen ihrer Lehrveranstaltungen Studierende in enger Anbindung an den dortigen Schwerpunkt Medizin- und Gesundheitsrecht. Sie wirkt dort auch als Prüferin innerhalb dieses Schwerpunktbereits. Die aktuellen Seminare für Studierende können dem Vorlesungsverzeichnis entnommen werden.
Frau Prof. Walter gehört dem Autorenteam des Beck’schen Online-Großkommentars zum BGB an, für den sie den – durch das Patientenrechtsgesetz neu ins Gesetz gekommenen - Behandlungsvertrag (§§ 630 a ff.BGB) kommentiert hat. In der von Prof. Spickhoff 2010 herausgegebenen 1. Auflage des Medizinrechts-Kommentars hat sie das ApoG, die ApoBetrO, die Ärzte-ZV, die §§ 95 bis 105 SGB V sowie das TPG systematisch dargestellt. Für den JURIS-Praxis-Report Medizinrecht verfasst Frau Prof. Walter regelmäßig Urteilsanmerkungen.