Mandanten
Die Kanzlei betreut alle maßgeblichen Akteure im Gesundheitswesen: Ambulante Leistungserbringer wie (Vertrags-)Ärzte, ermächtigte Ärzte, ärztliche Organisations- und Berufsausübungsgemeinschaften, Medizinische Versorgungszentren, Heil- und Hilfsmittelerbringer i.S. der §§ 126, 127 SGBV sowie stationäre Leistungserbringer und Arzneimittel- wie Medizinproduktehersteller sowie sämtliche in den Vertrieb eingebundenen Unternehmen (Apotheken, Arzneimittelgroßhandel).
Haftungsrechtlich werden wir ausschließlich auf Leistungserbringerseite tätig.